Corona Trainingsvoraussetzungen
Corona Trainings Voraussetzungen:
* Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten
* kein Körperkontakt / Händeschütteln
* Mund/Nasenschutz und Handschuhe für eventuellen Geräte Auf/Abbau sind beizuführen
* Teams halten sich vor dem Trainingsgelände auf, bis Sie vom jeweiligen Übungsleiter abgeholt werden
* Begleitpersonen sind auf dem Trainingsgelände nicht zugelassen
* Teilnehmer müssen in eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten eingetragen werden, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können
* der Zugang zu den Toiletten ist nicht möglich
* Bei Krankheitssymptomen ist der Übungsstunde fern zu bleiben
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Auszug aus der Pressemitteilung Baden-Würrtemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Pressestelle:
Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien - sogenannten Freiluftanlagen - hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheit ein Abstand vom mindestens eineinhalb Meter zwischen sämtlichen Personen durchgängig eingehalten werden. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal 5 Personen erfolgen. Die gemeinsam benutzen Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren......
Corona Trainings Voraussetzungen:
* Mindestabstand von 1,50 Meter ist einzuhalten
* kein Körperkontakt / Händeschütteln
* Mund/Nasenschutz und Handschuhe für eventuellen Geräte Auf/Abbau sind beizuführen
* Teams halten sich vor dem Trainingsgelände auf, bis Sie vom jeweiligen Übungsleiter abgeholt werden
* Begleitpersonen sind auf dem Trainingsgelände nicht zugelassen
* Teilnehmer müssen in eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten eingetragen werden, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können
* der Zugang zu den Toiletten ist nicht möglich
* Bei Krankheitssymptomen ist der Übungsstunde fern zu bleiben
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Auszug aus der Pressemitteilung Baden-Würrtemberg, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Pressestelle:
Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien - sogenannten Freiluftanlagen - hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheit ein Abstand vom mindestens eineinhalb Meter zwischen sämtlichen Personen durchgängig eingehalten werden. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal 5 Personen erfolgen. Die gemeinsam benutzen Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren......